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Artikel 3 des Grundgesetzes verkündet: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch wird diese abstrakte Norm tagtäglich umgesetzt - und wenn ja, wie? Die Sendung „selbstbestimmt!“ geht dieser Frage nach, sei es in Arbeit und Beruf, in der Schule, an der Universität, beim Wohnen, beim Sport oder in der Kultur und Kunst.
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Ein Patient mit Wahnvorstellungen hält die Station auf Trab. Dämonen und andere Stimmen tyrannisieren den jungen Mann und befehlen ihm loszumarschieren, um die Welt zu retten. Eine Herausforderung für das gesamte Team, das am Ende die Polizei zur Hilfe rufen muss und sich entscheidet, den Patienten zu fixieren, um ihn mit Medikamenten versorgen zu können. Fraglich nur, ob das zuständige Gericht der Zwangsmaßnahme zustimmt. Artikel 3 des Grundgesetzes verkündet: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch wird diese abstrakte Norm tagtäglich umgesetzt - und wenn ja, wie? Die Sendung „selbstbestimmt!“ geht dieser Frage nach, sei es in Arbeit und Beruf, in der Schule, an der Universität, beim Wohnen, beim Sport oder in der Kultur und Kunst. Selbstbestimmtes Leben, Selbstbestimmung über eigene Angelegenheiten im privaten und im gesellschaftlichen Bereich ist die berechtigte Grundforderung von Menschen mit Behinderung.
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