Übersicht
Häusliche Gewalt geht häufig mit psychischer und emotionaler Gewalt einher. Die Dokumentation beleuchtet diese Mechanismen anhand des Konzepts der Zwangskontrolle (Coercive Control). Als Zwangskontrolle werden die vielen Formen des alltäglichen Macht- und Kontrollmissbrauchs bezeichnet, mit denen Täter ihre Opfer unterwerfen und von sich abhängig machen.
Sie reichen von Telefonmobbing bis hin zu Morddrohungen. In Frankreich sind über 270.000 Frauen und Kinder Opfer dieses häuslichen Terrors.
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Exzessive Eifersucht, Isolation, Demütigung, Beleidigungen, GPS-Tracking, Cybermobbing, wirtschaftliche Diskriminierung sowie Drohungen mit Selbstmord oder Mord - all das sind Formen der Zwangskontrolle und zentrale Mechanismen häuslicher Gewalt. Kennt man dieses Verhaltensmuster, verschiebt sich die Perspektive: Statt zu fragen „Warum verlässt sie ihn nicht einfach?“ lautet die entscheidende Frage: „Was tut er, damit sie ihn nicht verlassen kann?“.
Genau hier knüpft die Dokumentation an. Sie zeigt, wie gewalttätige Partner ihr Vorgehen beschreiben und begründen und wie Gesetz und Justiz solche Verhaltensweisen bewerten. Zu Wort kommen dabei unter anderem spezialisierte Richterinnen wie Gwenola Joly-Coz, die erste Präsidentin des Berufungsgerichts von Poitiers, und Ombeline Mahuzier, Präsidentin des Strafgerichts von Colmar.
2023 wurde in einer französischen Gerichtsverhandlung erstmals das Konzept der Zwangskontrolle als Mechanismus häuslicher Gewalt rechtlich anerkannt. Ausgehend davon beleuchtet die Dokumentation die Abläufe und Eskalationsstufen dieses komplexen Misshandlungssystems, das darauf abzielt, Frauen durch extreme psychische Gewalt abhängig zu machen und ihres Grundrechts auf Bewegungsfreiheit zu berauben. Im schlimmsten Fall mündet der häusliche Terror in einem Feminizid.
An französischen Gerichten, beispielsweise in Poitiers, Colmar und Paris, gibt es seit Kurzem Referate für häusliche Gewalt. Dank einer Sondergenehmigung konnten Anhörungen gefilmt werden, in denen sich die Täter äußern. Ihre Aussagen werden den Standpunkten von Gesetz und Justiz, vertreten durch Richterinnen und Richter, gegenübergestellt.
Hinweis
Synchronfassung
Personen