Marktcheck SR

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Wirtschaft und Konsum
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Irreführende Kennzeichnung bei Low-Sugar-Produkten: Immer mehr Menschen möchten sich zuckerfrei oder zuckerreduziert ernähren. Das hat auch die Lebensmittelindustrie entdeckt. Doch der Inhaltsstoff IMO darf in der EU als „Ballaststoff“ deklariert werden und fällt daher aus der Kohlenhydratberechnung heraus, obwohl er den Blutzuckerspiegel in die Höhe treibt. Warum ist das erlaubt?

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    Irreführende Kennzeichnung bei Low-Sugar-Produkten: Immer mehr Menschen möchten sich zuckerfrei oder zuckerreduziert ernähren. Die Lebensmittelindustrie scheint nun eine Lücke bei der Lebensmittelkennzeichnung zu nutzen, um Produkte als „Low Sugar“ zu vermarkten, obwohl sie den Blutzuckerspiegel erheblich beeinflussen können. Auf den Produkten steht: „Nur 2 Gramm Netto-Kohlenhydrate“, „Kein Zucker“, „Keto-geeignet“. Doch in diesen Lebensmittelprodukten befinden sich Inhaltsstoffe wie die Isomalto-Oligosaccharide - IMO -, die zu 50 bis 70 Prozent vom Körper absorbiert werden und den Blutzuckerspiegel mit einem glykämischen Index von 35 bis 50 erhöhen - fast wie Zucker (GI 65). Doch IMO darf in der EU als „Ballaststoff“ deklariert werden. Ballaststoffe sind von der Kohlenhydratberechnung ausgenommen. Ein Produkt mit 25 Gramm wirksamen Kohlenhydraten kann deshalb mit dem Vermerk „0 Gramm Netto-Kohlenhydrate“ verkauft werden. Warum erlauben: Behörden solche irreführenden Deklarationen?

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    Moderator:Hendrike Brenninkmeyer


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