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Der Kristallhöhlenmord ist ein Fall, der Schweizer Kriminalgeschichte schrieb. Unvergessen auch nach vier Jahrzehnten. Doch der Doppelmord ist verjährt. Der Mörder könnte sich heute öffentlich hinstellen und sagen: «Ich war‘s». Der Rechtsstaat wäre machtlos.
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Denn nach dreissig Jahren verjährt Mord in der Schweiz. Das wollen viele ändern. Mit knapper Mehrheit haben National- und Ständerat beschlossen, dass Mord künftig nicht mehr verjährt. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Fast die Hälfte hatte gegen die Gesetzesänderung gestimmt, und sie können noch immer das Gesetz zu Fall bringen. Zu viele Kräfte binden die Cold Cases, und die Chance der Aufklärung sinkt mit der Zeit. Befürworter entgegnen, dass DNA-Analyse und KI heute Mörder auch nach mehr als dreissig Jahren überführen können.«NZZ Format» stellt zwei berühmte Schweizer Fälle vor und zwei aus Deutschland, wo Mord nicht verjährt. Im April 2025 verurteilte das Landgericht Dortmund zwei Täter in einem Mordfall zu lebenslanger Haft, 34 Jahre nach der Tat. Wie wird die Schweiz entscheiden? Und was bedeutet das für den Kristallhöhlenmord, die Angehörigen und die Schweiz?Ein Film von Sebastian Günther
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