Key Visual mit Typo zu "Akutstation Psychiatrie" der 2. Staffel.
Bildauswahl:

Key Visual mit Typo zu "Akutstation Psychiatrie" der 2. Staffel.

Key Visual ohne Typo zu "Akutstation Psychiatrie" der 2. Staffel.

Szene aus der 2. Staffel "Akutstation Psychiatrie": Ein junger Patient mit akuter Psychose.

Ein Patient mit Depressionen im Therapiegespräch.

Key Visual mit Typo zu "Akutstation Psychiatrie" der 2. Staffel.

Key Visual ohne Typo zu "Akutstation Psychiatrie" der 2. Staffel.
Übersicht
Artikel 3 des Grundgesetzes verkündet: „Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.“ Doch wird diese abstrakte Norm tagtäglich umgesetzt - und wenn ja, wie? Die Sendung „selbstbestimmt!“ geht dieser Frage nach, sei es in Arbeit und Beruf, in der Schule, an der Universität, beim Wohnen, beim Sport oder in der Kultur und Kunst.
Themen
Details
Ein junger Patient leidet noch immer an seiner schweren Depression. Suizidgedanken quälen ihn. Immer wieder wird er in der Psychiatrie vorstellig. Mittlerweile nimmt er an einem Therapieprogramm in der Tagesklinik teil. Hier soll er lernen, mit seinen negativen Gefühlen besser umzugehen. Wie schwierig das ist, zeigt der Fall einer alten Dame, die ebenfalls wegen akuter Suizidgefahr in die
Akutstation eingeliefert wird. Ein Leben lang leidet sie unter den traumatischen Erfahrungen ihrer Kindheit.
Artikel 3 des Grundgesetzes verkündet: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch wird diese abstrakte Norm tagtäglich umgesetzt - und wenn ja, wie? Die Sendung „selbstbestimmt!“ geht dieser Frage nach, sei es in Arbeit und Beruf, in der Schule, an der Universität, beim Wohnen, beim Sport oder in der Kultur und Kunst. Selbstbestimmtes Leben, Selbstbestimmung über eigene
Angelegenheiten im privaten und im gesellschaftlichen Bereich ist die berechtigte Grundforderung von Menschen mit Behinderung.
Hinweis